Rettungsassistentthumb|Spanischer Rettungsassistent bei der Beatmung Rettungsassistent ist eine Berufsbezeichnung aus dem Bereich des Rettungsdienstes. Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten. Die zweijährige Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Das erste Jahr besteht aus der Vermittlung von Theorie an einer Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik. Dieser Teil der Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Rettungssanitäter und Krankenpfleger haben die Möglichkeit die theoretische Ausbildung verkürzt zu absolvieren. Das zweite Jahr verbringt der Schüler auf einer Lehrrettungswache. Dort werden die theoretischen Kenntnisse vertieft. Rettungssanitäter können sich ihre bisherige rettungsdienstliche Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische Teil schließt mit einem Abschlussgepräch ab. Dem Rettungsassistenten entspricht im angelsächsischen Raum in etwa der Emergency Medical Technician-Paramedic, in der Schweiz der diplomierte Rettungssanitäter mit dreijähriger Ausbildung. Rettungsassistenten können bestimmte Maßnahmen in der sogenannten "Notkompetenz" ergreifen. Dies bedeutet, dass der Rettungsassistent ärztliche Maßnahmen ergreift, wenn einfachere Mittel voraussichtlich nicht greifen, die den Gesundheitzustand des Patienten verbessern und ein Arzt / Notarzt nicht in adäquater Zeit greifbar ist. Voraussetzung ist, dass der Rettungsassistent diese Maßnahmen wie ein Arzt beherrscht und sich der Risiken bewusst ist. Die Konstruktion der Notkompetenz ist nicht explizit geregelt und entsprechend heftig umstritten. Beiträge verschiedener Fachgremien definieren sie in unterschiedlicher Art und Weise, die Bundesärztekammer beispielsweise definiert eine Liste von Maßnahmen, die sie für geeignet erachtet. Auch diese Liste stößt nicht überall auf Zustimmung. Schon der Begriff Notkompetenz ist widersinnig: Die Kompetenz kann kaum in Not größer sein als ohne Not. Derzeit befindet sich daher ein Rettungsassistentengesetz (RettAssG) in den Gremien, welches das Berufsbild erheblich verändern wird. Die Ausbildung soll dann drei Jahre (4600 Ausbildungsstunden, davon mindestens die Hälfte praktisch) dauern. Die sog. "Notkompetenz" soll in eine Regelkompetenz umgewandelt werden. Die bisherige Unsicherheit einer "Notkompetenz" soll zu Gunsten des Rettungsassistenten und vor allem der Notfallpatienten endgültig der Vergangenheit angehören. Weblinks
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