RettungssanitäterBegriffsdefinitionRettungssanitäter sind für den Rettungsdienst (Notfallrettung und qualifizierten Krankentransport) ausgebildete Personen. In deren Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt.Im Volksmund wird mit Rettungssanitäter oftmals jegliche Person bezeichnet, welche als Teil des nichtärztlichen Rettungsdienst-Personals an einer Einsatzstelle tätig wird. Bei einer Nutzung in diesem Sinn ist der Ausdruck - genau wie die noch allgemeinere Bezeichnung "Sanitäter" - nicht verknüpft mit der tatsächlichen Qualifikation des Helfers: Gemeinhin ist auch nicht bekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland weitergehende Kompetenzen als der Rettungssanitäter hat. Rettungssanitäter in DeutschlandAusbildungDie Ausbildung umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
Rettungssanitäter werden häufig von den Hilfsorganisationen ausgebildet; aber es besteht auch die Möglichkeit die Ausbildung an einer privaten Rettungsdienstschule durchzuführen. Das dazugehörige Berufsbild ist der Rettungsassistent. Eine auf dem Rettungssanitäter aufbauende Weiterbildung zum Rettungsassistenten ist derzeit unter bestimmten Voraussetzungen (nach §8 (2) RettAssG) möglich. Desweiteren besteht in NRW die Möglichkeit, einen verkürzten RS-Lehrgang zu besuchen, der auf dem "Rettungshelfer NRW" aufbaut. Lernzielkatalog laut RettSanAPO NRWDie Auszubildenden sollen
weitere Themen im speziellen:
TätigkeitsbereicheRettungssanitäter kommen in Deutschland im qualifizierten Krankentransport in KTW zum Einsatz; im Rettungsdienst gehören sie üblicherweise neben dem Rettungsassistenten zur Besatzung von RTW und NAW / NEF im Einsatz. In der Notfallrettung ist ihre Aufgabe, die Versorgung des / der Patienten einzuleiten, Notarzt und Rettungsassistenten zu unterstützen und dabei Vitalfunktionen (lebenswichtige Körperfunktionen) wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten sowie die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen.Rettungssanitäter in ÖsterreichAusbildungDie Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Notfallsanitäter ist erst seit 2002 gesetzlich geregelt und staatlich anerkannt.Die Ausbildung umfasst 260 Stunden und gliedert sich in zwei Teile, die theoretische Ausbildung im Ausmaß von 100 Stunden sowie ein 160-stündiges Rettungsdienstpraktikum. Ein Klinikpraktikum ist nicht vorgesehen. Die Ausbildung endet mit einer mündlichen und praktischen Prüfung vor einer Prüfungskommission. Rettungssanitäter werden üblicherweise von den Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Samariterbund, etc.) bzw. vom Bundesheer im Rahmen des Grundwehrdienstes ausgebildet. Private Rettungsdienstschulen wie in Deutschland gibt es nicht. Im Gegensatz zu Deutschland werden in Österreich zahlreiche Zivildiener und ehrenamtliche Mitarbeiter als Rettungssanitäter eingesetzt. TätigkeitsbereicheRettungssanitäter kommen in Österreich im qualifizierten Krankentransport und im Rettungsdienst zum Einsatz. Ihre Aufgabe ist die Betreuung des Patienten während des Transportes, die Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen.Übergreifende Rechtliche RegelungenNach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 4. Oktober 2004 dürfen auch Rettungssanitäter, die bei einem Rettungsdienst tätig sind, grundsätzlich nicht länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Diese Obergrenze gilt einschließlich des Bereitschaftsdienstes. Kulturelle, mediale Abbildung in Literatur, Film, Musik und Theater
Siehe auchKrankenwagen, Notarztwagen, Soforthilfe am Unfallort Weblinks
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