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Rettungsdienst

Der Rettungsdienst (kurz: RD, Schweizerisch: Sanität) hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei Notfällen und Krankheiten zu helfen und Leben zu retten. Dabei unterscheidet man zwischen:

  • dem landgebundenen RD mit den Aufgabenbereichen Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
  • der Luftrettung,
  • dem Bergrettungsdienst
  • und dem Wasserrettungsdienst,

wobei die Spezialorganisationen der Berg- oder Wasserrettung den Patienten nach der Rettung zur weiteren Versorgung an den landgebundenen RD übergeben.

Rettungsdienst in Europa

Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer Hilfsfrist zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln dürfen.

Als europaweit einheitliche Notrufnummer wurde die 112 für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Europa weiterhin zahlreiche verschiedene national und lokal gültige Notrufnummern.

Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für

  • Bekleidung der im RD tätigen Einsatzkräfte (EN 471)
  • Fahrzeuge zur Patientenbeförderung (DIN EN 1789)
  • Krankenfahrtragen (DIN EN 1865)

Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach Europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 900x). Diese Organisationen garantieren damit, einen gewissen Standard einzuhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.

Rettungsdienst in Deutschland

In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache und wird daher durch Ländergesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück:
  • Die Länder legen die Aufgaben per Gesetz auf die Städte um, welche dann Feuerwehren betreiben, die auch den Rettungsdienst durchführen. Die Städte können die Aufgabe aber auch an private Organisationen vergeben (das häufigste Modell in Deutschland).
  • Die Vergabe erfolgt per Rettungsdienstzweckverband an eigene, meist regional auf Regierungsbezirke begrenzte Organsiationseinheiten, die dort den Rettungsdienst sicherstellen (z. B. in Bayern).
  • In Baden-Württemberg stellt das dortige Sozialministerium einen Rettungsdienstplan auf und vergibt die Leistungen an die Hilfsorganisationen.

Wahrgenommen wird der landgebundene Rettungsdienst durch die Feuerwehren und private, aber gemeinnützige Betreiber:

  • das Deutsche Rote Kreuz
  • den Arbeiter Samariter Bund
  • die Johanniter-Unfall-Hilfe
  • den Malteser Hilfsdienst
sowie durch private gewinnorientierte Firmen.

Die Luftrettung wird gemeinsam von den Betreibern der Rettungshubschrauber sowie Kliniken und Hilfsorganisationen betrieben. Die Bergrettung wird von der Bergwacht und die Wasserrettung von der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Wasserwacht (DRK) und dem Arbeiter Samariter Bund (ASB), auf Nord- und Ostsee der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wahrgenommen.

Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle alarmiert und koordiniert. In einigen Bundesländern sind in diesen Einrichtungen die Alarmzentralen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zusammengefasst. Man spricht dann von "integrierten Leitstellen" (in Bayern einzig Leitstelle München). Neben den finanziellen Vorteilen einer gemeinsamen Einrichtung ist hier auch die interne Kommunikation der Hilfsdienste optimiert.

Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes verfügen bei einer integrierten Leitstelle über eine feuerwehrspezifische Ausbildung, die Mitarbeiter der Feuerwehren über eine rettungsdienstliche Ausbildung, damit alle Disponenten den gleichen Aufgabenbereich bearbeiten können. Vielerorts betreiben die Rettungsleitstellen auch die Vermittlung des ärztlichen Notdienstes (Vertretung des niedergelassenen Hausarztes).

Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt, für den Patiententransport kommt in der Regel die Versicherung des Patienten auf.

Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten (z.B. Eschede, Ramstein, Enschede) abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, daß primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Organisatorischen Einsatzleiter Rettungsdienst (OrglRD/OLRD) und dem Leitenden Notarzt (LNA). Der reguläre Rettungsdienst wird dabei durch Helferinnen und Helfer unterstützt, die in Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden.

In Deutschland bestehen auch Gemeinschaftsprojekte unter den Rettungsorganisationen. DLRG und Wasserwacht stellen Einsatztaucher, die mit dem Hubschrauber zu Unfallplätzen geflogen werden. Zudem gibt es Kooperationen zwischen der Feuerwehr, die das Material und das Fahrzeug (ein so genannter Gerätewagen Wasserrettung (GWW)) bereithält und der Wasserrettung, die das Personal stellt.

Da viele Ortsgruppen der Hilfsorganisationen oder der freiwilligen Feuerwehren auf dem Land Einsatzfahrzeuge besitzen, werden diese zunehmend auch als Einrichtungen örtlicher Erster Hilfe (First Responder oder Helfer vor Ort) eingesetzt, wenn ein Notfall in deren unmittelbarer Nähe geschieht. In Großstädten werden manche Berufsfeuerwehren ebenfalls zu diesem Zweck eingesetzt, wenn der Standort eines Löschfahrzeuges näher als der des nächsten Rettungsfahrzeuges liegt. Ihre Aufgabe ist dann die Erstversorgung des Patienten auf notfallmedizinischem Niveau und die Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels.

Seit Beginn der 90er Jahre ist die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften nach extrem belastenden Einsätzen, z. B. Kindertodesfällen, und die Betreuung von betroffenen Personen nach einem Schadensereignis, z. B. Angehörige nach einer erfolglosen Wiederbelebung, die Aufgabe von Kriseninterventionsdiensten (KIT) und der Notfallseelsorge (NFS).

Rettungsdienst in Österreich

In Österreich ist das Rettungswesen wie die Feuerwehr Gemeindesache und ist in Landesgesetzen geregelt. Anders als bei der Feuerwehr ist, dass die Gemeinden bestehende Rettungsdienst-Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragen und sich nur finanziell beteiligen. Daher sind die Rettungsdienste meist für mehrere Gemeinden zuständig.

Neben angestellten Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.

Die wichtigsten Organisationen, die in Österreich Rettungsdienste durchführen, sind das Rote Kreuz und der Samariterbund. Neben diesen beiden großen Organisationen, die österreichweit agieren, gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und andere. Auch kleinere Firmen wie das Grüne Kreuz können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. In Wien, wo der Rettungsdienst von der Stadtgemeinde selbst durchgeführt wird, arbeiten die anderen Organisationen ebenfalls mit.

Vor allem im ländlichen Raum werden von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch Krankentransporte durchgeführt.

Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Die Notärzte werden meist von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung wird mit dem ÖAMTC und privaten Firmen kooperiert, die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.

Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.

Fahrzeuge im Rettungsdienst

  • Der Krankentransportwagen (KTW) wird eingesetzt, wenn kein akuter Notfall vorliegt, beispielsweise dann, wenn jemand krankheitsbedingt in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss.
  • Der Rettungswagen (RTW) wird zu Notfällen geschickt, bei denen das Leben oder die Gesundheit des Patienten gefährdet sind. Er unterscheidet sich in seiner Mindestausstattung erheblich von einem Krankentransportwagen. Auch an seine Besatzung werden höhere Ansprüche gestellt: Während in den meisten Bundesländern ein Rettungssanitäter als Transportführer für den KTW vorgeschrieben ist, muss dies beim RTW (in Deutschland) ein Rettungsassistent sein, in Österreich meist ein Notfallsanitäter (möglichst mit Notfallkompetenz), der in den meisten Ländern von einem Rettungssanitäter unterstützt wird. Im Rendezvous-System wird der RTW am Notfallort durch den zusteigenden Notarzt zum NAW.
  • Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist zumeist ein PKW, der den Notarzt unabhängig von den übrigen Fahrzeugen zum Einsatz befördert. Auch dieses Fahrzeug verfügt über eine umfassende medizinisch-technische Notfallausstattung. Üblicherweise besteht die Besatzung aus dem Notarzt (NA) und einem Fahrer, der zumindest die Qualifikation eines Rettungssanitäters, oft jedoch auch eine Qualifikation des Rettungsassistenten hat, in Österreich muss der Fahrer ausgebildeter Notfallsanitäter sein.
  • Der Notarztwagen (NAW) entspricht einem RTW mit einem Notarzt an Bord. Ein NAW ist üblicherweise an einem Krankenhaus stationiert, damit der Arzt schnell zusteigen kann. Es kommt jedoch auch vor, dass der NAW zunächst von der Rettungswache zum Krankenhaus fährt, um den Arzt aufzunehmen.
  • Das Intensivtransportwagen (ITW) (auch Intensivmobil genannt) ist meist ein LKW oder Bus, der in eine rollende Intesivstation umgebaut wurde. Hiermit ist es möglich, intensivpflichtige Patienten von Klinik zu Klinik zu verlegen. Die Besatzung besteht aus drei oder mehr Personen, darunter mindestens ein Arzt.
  • Der Rettungshubschrauber (RTH) ist ein Luftfahrzeug, das primär den Notarzt unabhängig von den übrigen Einsatzfahrzeugen zum Einsatz befördert. Außerdem wird er bei bestimmten Verletzungsmustern als Transportmittel benutzt.
  • Motorrettungsboote (MRB) dienen der Sicherung von Veranstaltungen, der Suche nach Personen sowie dem Transport von Patienten, Helfern und Material auf dem Wasser.

Beim landgebundenen Rettungsdienst unterscheidet man beim Zubringen des Notarztes zwischen dem Rendezvous- und dem Kompakt-System:

  • Beim Rendezvoussystem fahren Rettungswagen und NEF getrennt zum Notfallort.
  • Ist der Rettungsdienst kompakt organisiert, fährt der Notarzt direkt im Notarztwagen zur Einsatzstelle (siehe oben: NAW).

Für spezielle Aufgaben verfügt der Rettungsdienst über Sonderfahrzeuge, z.B. Einsatzleitwagen (ELW) zur Einsatzführung bei Großschadensfällen, sowie Gerätewagen-Rettungsdienst (GW-Rett) mit einer umfangreichen Ausstattung zur Versorgung einer Vielzahl von Verletzten/Erkrankten bei einem Großschadensfall, einem sogenannten "Massenanfall von Verletzten" (MANV).

Siehe auch:

zusätzlich:

  • Schnelleinsatzgruppe
  • Rettungsleitstelle
  • Einsatzvorschrift
  • Krisenintervention im Rettungsdienst
  • SbE

Weblinks