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Absichern und Eigenschutz

Das erste Glied der so genannten Rettungskette in der Ersten Hilfe ist das Absichern der Unfallstelle und der Eigenschutz. Die Unfallstelle muss abgesichert werden, damit keine Folgeunfälle passieren können; der Helfer muss auf seine eigene Sicherheit achten und darf sich nicht auch noch selbst in Gefahr bringen.

Der Ersthelfer geht dabei nach dem folgenden Schema vor:

  • Erkennen - dass überhaupt ein Notfall vorliegt
  • Überlegen - welche Gefahren drohen dem Verunfallten/Erkrankten oder dem Helfer
  • Handeln - entsprechend der Situation

Unfallsituationen

  • Verkehrsunfall: Auch bei kleineren Straßen ist es wichtig, zuallererst die Unfallstelle abzusichern. Die Absicherung sollte gegebenenfalls in beide Fahrtrichtungen erfolgen, hier leisten Warnblinkanlage und Warndreieck gute Dienste. Am besten versucht man, Passanten und andere Ersthelfer dafür zu gewinnen.
    Die Erfahrung hat gezeigt, dass es durchaus Autofahrer gibt, die mit unverringerter Geschwindigkeit an einer Unfallstelle vorbei fahren. Alljährlich haben Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei Kollegen zu beklagen, die in Ausübung ihrer Berufung schwer verletzt oder sogar getötet wurden.
    • Autobahn: Erste Maßnahme für einen Autofahrer ist vorsichtiges Anhalten auf dem Standstreifen und Einschalten der Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeugs. Mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle muss anschließend das Warndreieck aufgestellt werden. Dabei muss ? besonders auf der Autobahn ? darauf geachtet werden, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Wenn es auch erst in einigen Ländern vorgeschrieben ist, so ist es überall empfehlenswert, eine Warnweste überzuziehen, um besser gesehen zu werden.
  • Elektrounfall: Bei Unfällen mit elektrischem Strom ist zuerst die Stromzufuhr zu unterbrechen (Sicherung raus, Stecker ziehen oder Gerät ausschalten), bevor mit der Versorgung des Patienten begonnen werden kann.
  • Gasunfälle: Auch bei Gasunfällen gilt es, kein unnötiges Risiko einzugehen. Funkenschlag ist zu vermeiden, außerdem ist für möglichst gute Durchlüftung zu sorgen.
  • Landwirtschaft: Hier muss ? wie sonst auch ? mit Vorsicht und Umsicht vorgegangen werden. Bei landwirtschaftlichen Geräten unbedingt sicherstellen, dass diese sich nicht wieder in Bewegung setzen. Wenn dies nicht sichergestellt ist, sollte zuerst ein Fachkundiger gerufen werden.
    • Keller: Auf einem Weingut liegt eine Person auf dem Boden eines Kellers. Achtung: Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dies ein Gärkeller (Alkoholische Gärung) ist. Wenn dem so ist, dann könnte es sein, dass am Boden ein Kohlenstoffdioxid-Teppich liegt. Es gibt keine sichere Methode in den Keller vorzudringen ? außer mit Atemschutzgeräten. Also als allererstes die Feuerwehr rufen ? dann abwarten. Eine Rettungsaktion auf eigene Faust kann niemand verbieten, es ist jedoch durchaus möglich, dabei schweren Schaden zu erleiden (siehe Gärgasunfall).
    • Suizidversuch mit E 605: Als Spritzmittel für die Weinberge wird oft E 605 verwendet. Das ist äußerst toxisch und gehört zu den Kontaktgiften. Im menschlichen Körper führt das zu einer Acetylcholinesterase-Hemmung, wodurch ähnlich einem epileptischen Anfall Krämpfe ausgelöst werden, die dann ? bei voller Schmerzwahrnehmung ? zur Bewusstlosigkeit führen. Die alarmierten Rettungskräfte werden diesen Patienten mit äußester Vorsicht behandeln.
      Dein Leben geht vor!
      • Wenn der Verdacht auf eine "E 605"-Intoxikation besteht, dann unbedingt die Rettungskräfte darüber informieren, auch wenn schon ein Notruf abgesetzt wurde.
      • Eine Mund-Zu-Mund-Beatmung führt zu einer Giftübertragung und Dir widerfährt das gleiche Schicksal!

Schutzhandschuhe

Ein wichtiger Teil des Eigenschutzes ist auch das Tragen geeigneter Gummihandschuhe. Sie schützen den Ersthelfer vor Infektionen aller Art (u. a. Hepatitis, HIV) und sorgen für ein Mindestmaß an Hygiene. Besonders wenn ein Unfallopfer blutet oder erbricht, ist eine Ansteckungsgefahr für den Ersthelfer gegeben.

Zwar ist es in einer hektischen Unfallsituation oft schwer, die Einweghandschuhe anzuziehen, doch sollte darauf keinesfalls verzichtet werden! Einweghandschuhe sollten in jedem Verbandkoffer in ausreichender Zahl vorhanden sein.

Nächste Schritte

Erst nach diesen Maßnahmen kommen die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, das Absetzen des Notrufes und die weiteren Maßnahmen der Rettungskette zum Tragen.

Aber auch bei der Hilfeleistung der später eintreffenden Hilfsorganisationen, wie Rettungsdienst oder Feuerwehr, steht der Eigenschutz an erster Stelle. Zu diesem Zweck haben die Feuerwehrleute eine spezielle persönliche Schutzausrüstung.