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Rettungshelfer

Rettungshelfer (RH) bzw. Rettungsdiensthelfer (RDH) kommen schwerpunktmäßig im Bereich der qualifizierten Krankentransporte zum Einsatz; dort besetzen sie zusammen mit einem Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten den Krankentransportwagen (KTW). In manchen Bundesländern kann er sogar zusammen mit einem Rettungsassistenten den Rettungswagen, oder zusätzlich mit einem Notarzt das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besetzen. Die Regelungen dazu stehen im Rettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Ausbildung zum Rettungshelfer umfasst den erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgang zum Rettungssanitäter mit einer 160 Stunden umfassenden theoretische Ausbildung, sowie ein 80-stündiges Rettungswagenpraktikum. Da die Bezeichnung Rettungshelfer im Gegensatz zum Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten nicht geschützt ist gibt es einige Abwandlungen in der Ausbildung.

Rettungshelfer NRW

In Nordrhein-Westfalen kann man auch den "kleinen" Rettungshelfer-Schein machen; den sogenannten "Rettungshelfer NRW" (RH-NRW). Geregelt ist dies durch die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer" (RettHelfAPO NRW) des Landes NRW vom 9. Juni 2000; und somit ist sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung zum RH-NRW in NRW gesetzlich geregelt. Im Grunde ist diese Ausbildung vergleichbar mit der Sanitäter-Ausbildung bei diversen Hilfsorganisationen (siehe z.B. "SAN-C"-Lehrgang beim DRK oder "Einsatzsanitäter"-Lehrgang des MHD) aber schließt mit einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung vor dem Gesundheitsamt ab und verlangt Einsatzerfahrung im Rettungsdienst. Diese Ausbildung wird oftmals im Rahmen des Zivildienstes im Bereich des qualifizierten Krankentransport bzw. für Ehrenamtliche als Aufbaukurs nach einer Ausbildung zum Sanitäter angeboten. Die Ausbildung zum "Rettungshelfer NRW" gliedert sich wie folgt:

  • 80 Stunden Theorie
  • schriftliche und praktische Prüfung
  • 80 Stunden Rettungswachenpraktikum auf einer Lehrrettungswache mit
    • mindestens 5 Notfalleinsätzen (mit dem RTW und Notarzt)
    • mindestens 15 Krankentransportfahrten (mit dem KTW)

Diese Ausbildung ist insofern ausreichend, als das im Bundesland NRW der Rettungshelfer (RH) nur als Fahrer des Krankentransportwagen (KTW) tätig werden darf; zur Betreuung des Patienten wird als Transportführer ein fachlich höher ausgebildeter Rettungssanitäter eingesetzt. Nichtsdestotrotz werden auch Aufbaulehrgänge zum Rettungssanitäter angeboten bei denen man sich die vorherige "Rettungshelfer NRW"-Ausbildung anerkennen lassen kann.

Lernzielkatalog laut RettHelfAPO NRW

  • Ablauf einer Hilfeleistung - Rettungskette
    • Rettung und Krankentransport
    • Zusammenarbeit mit Dritten
  • Rechtsfragen im Rettungsdienst
  • Physiologie / Pathophysiologie des Bewusstseins
  • Anatomie / Physiologie / Pathophysiologie der Atmung
  • Anatomie / Physiologie / Pathophysiologie des Kreislaufs
  • Durchblutungsstörungen
  • Blutstillung / Wundversorgung
  • Schock
  • Hypoglykämischer Schock und hyperglykämisches Koma (als Beispiel einer Stoffwechselentgleisung)
  • Akuter Bauch / Bauchtrauma
  • Geburt
  • Polytrauma / Schädel-Hirn-Trauma
  • Verätzungen / Thermische Schäden / Stromunfälle
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates
  • Arzneimittel
  • Hygiene und Infektionskrankheiten
  • Soziale Kompetenz
    • Umgang mit Patienten und Angehörigen
    • Kommunikation ? hilfreiches Gesprächsverhalten
  • Einführung in das Rettungswachenpraktikum


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