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Hallenbäder

Ein Hallenbad ist ein in geschlossenen Räumen angelegtes Schwimmbad.

Öffentliche Hallenbäder bestehen im allgemeinen aus folgenden Raumgruppen:

  • Schwimmhalle mit einem oder mehreren Schwimmbecken (z.B. Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken) und den Beckenumgängen
  • Nebenräume für den Badegast (z.B. Foyer, Umkleiden, Toiletten, Duschen, oftmals auch gastronomische Einrichtungen)
  • Nebenräume für das Personal (z.B. Personalumkleiden)
  • Nebenräume für die Technik (vor allem für die Wasseraufbereitung)

Aus Sicherheitsgründen werden vor allem die Becken von Aufsichtspersonen überwacht. Für die Benutzung der Anlagen wird normalerweise eine Gebühr erhoben, wobei diese bei den meisten kommunalen Bädern nicht kostendeckend ist.

Einige Hallenbäder sind auch als Erlebnis- oder Wellnessanlagen mit Sauna, Dampfbad, Solarien, Wasserrutschen, künstlichen Tropenlandschaften, Tauchbecken, Fitnessbereichen und Wellenbecken eingerichtet. Bei diesen oftmals Thermen genannten Bädern steht der sportliche Aspekt des Schwimmens im Hintergrund.

Siehe Auch

  • Halle (Architektur)
  • Portal Architektur und Bauwesen