KFZ-VerbandkastenEin KFZ-Verbandkasten ist in jedem PKW und LKW vorgeschrieben und zählt gemeinsam mit Warndreieck, Unterlegkeil und Lampenbox zu den "mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen". Da ein KFZ-Verbandkasten Dinge mit Verfallsdatum enthält, muss der KFZ-Halter diesen auch von Zeit zu Zeit überprüfen und nötigenfalls ergänzen oder komplett ersetzen. Mit Verfallsdatum behaftet sind die sterilen Teile Kompresse, Verbandpäckchen und Verbandtuch. Aber auch Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung und Temperatur unbrauchbar wird. Wichtig ist auch, die Anwendung des Verbandmaterials in einem Erste Hilfe-Kurs zu erlernen und von Zeit zu Zeit aufzufrischen. In Deutschland ist die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. Der Inhalt des KFZ-Verbandkastens ist in der DIN 13164 festgelegt:
In Österreich ist im Kraftfahrgesetz (§ 102 KFG) lediglich "Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist" vorgeschrieben, dieses allerdings auch bei Motorrädern wo es bei Kontrollen auch immer überprüft wird! Verbandpäckchen mit dem Aufdruck "Entspricht § 102 KFG" sind daher häufig nur sehr knapp bestückt und im Notfall keine große Hilfe.
Quelle: "Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahme am Unfallort", ÖRK |