KaiserschnittBeim Kaiserschnitt (Sectio caesarea, von caedere = ausschneiden) wird der Säugling auf operativem Wege aus dem Bauch der Mutter geholt. Es wird ein Schnitt an der Bauchunterseite vorgenommen. Wurde diese Operation früher hauptsächlich aus medizinisch dringenden Gründen durchgeführt, so wird der Kaiserschnitt heutzutage oft auch auf Wunsch der werdenden Mutter angewandt. Es handelt sich dann um einen so genannten Wunschkaiserschnitt. Unter dem Stichwort Wunschkaiserschnitt findet sich ein ausführlicher Vergleich der Vor- und Nachteile des Kaiserschnitts gegenüber einer natürlichen Geburt. primärer und sekundärer KaiserschnittGenerell unterscheidet man in einen primären Kaiserschnitt und einen sekundären Kaiserschnitt, je nach dem, ob er geplant, oder durch eine Notsituation während der Geburt nötig wurde. Ein primärer Kaiserschnitt ist vorzeitig geplant, er beinhaltet jedoch nicht nur den Wunschkaiserschnitt. Ein Kaiserschnitt wird beispielsweise dann vorher geplant, wenn eine normale Geburt aus anatomischen Gründen nicht möglich ist (zu kleines Becken der Mutter), wenn das Kind eine anomale Lage hat (beispielsweise Beckenendlage), wenn der Fötus noch zu klein ist und die Geburt zu anstrengend wäre (beispielsweise nach einem vorzeitigen Blasensprung). Der sekundäre Kaiserschnitt, auch Notkaiserschnitt ist ein Kaiserschnitt, der durch eine Notsituation während der normalen Geburt zur Rettung von Mutter und Kind vorgenommen wird. Auslöser können beispielsweise Geburtsstillstand, starke Blutungen oder eine im Geburtskanal eingeklemmte Nabelschnur sein. AnästhesieverfahrenDer Kaiserschnitt kann unter rückenmarksnaher Regionalanästhesie (Periduralanästhesie oder Spinalanästhesie) oder auch unter Allgemeinanästhesie (Narkose) vorgenommen werden. Die Wahl des Anästhesieverfahrens hängt insbesondere auch von der Planbarkeit des Kaiserschnitts und der psychischen Belastbarkeit der Patientin ab. Bestimmte Vorerkrankungen der Patientin können auch eine Regionalanästhesie verbieten (z.B. Herzerkrankungen, Gerinnungstörungen, Wirbelsäulendeformationen). Ist der Kaiserschnitt geplant, so erfolgt in den meisten Fällen eine Spinalanästhesie oder Periduralanästhesie; letztere insbesondere wenn zur geburtshilflichen Schmerztherapie bereits ein Periduralkatheter gelegt worden ist. In diesem Fall kann der Vater in der Regel mit in den Operationssaal; die Mutter kann ihr Kind unmittelbar nach der Entbindung sehen und evtl. sogar kurz in die Arme nehmen. Fällt die Entscheidung für einen Kaiserschnitt dagegen extrem kurzfristig (Notfall), etwa in Folge auftretender Komplikationen bei der natürlichen Geburt, so muss fast immer eine Narkose durchgeführt werden. Grund sind die etwa 15-30 Minuten Vorlaufzeit, die bei der Durchführung einer Regionalanästhesie erforderlich sind. StillenStillen ist nach einem Kaiserschnitt genauso möglich wie nach einer natürlichen Geburt; meist dauert es allerdings etwa einen Tag länger, bis die Milch einschießt. "Sanfter" KaiserschnittModerne, schonendere Operationsverfahren wie die 'Misgav-Ladach-Methode' haben die Liegezeit im Krankenhaus auf wenige Tage verkürzt. Bei dieser Methode wird das Schneiden des Muskelgewebes stark reduziert. Statt dessen werden die Bauchdecke und die Gebärmutter durch Dehnen und Reißen des Gewebes so weit geöffnet, dass der Säugling entnommen werden kann. Es hat sich gezeigt, dass die so entstandene Operationswunde deutlich schneller und komplikationsärmer heilt als die aus der herkömmlichen Operationstechnik resultierende Wunde. Die 'Misgav-Ladach-Methode' kann nur beim ersten Kaiserschnitt durchgeführt werden. Statistische Entwicklung und GründeKaiserschnittgeburten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2001 kamen in Deutschland 22,6% der Kinder per Kaiserschnitt zur Welt, 10 Jahre vorher waren es nur 15,3%. Es steht zu vermuten, dass dies nicht nur auf medizinische Notwendigkeiten zurückzuführen ist, sondern dass insbesondere die Zahl der Wunschkaiserschnitte stark angestiegen ist. Das erhöhte Risiko von Geburtsschäden lässt Ärzte bei problematischen Schwangerschaften (z.B. großer Kopfumfang, Steißlage, Frühgeburtlichkeit) im Zweifelsfalle auch aus haftungsrechtlichen Gründen zunehmend zum Kaiserschnitt tendieren. Als weiterer Grund für die zunehmende Kaiserschnittquote gilt das immer höhere durchschnittliche Geburtsgewicht in den Industriestaaten, das offenbar vorwiegend auf die verbesserte Ernährung zurückzuführen ist. Bei einem absehbaren Geburtsgewicht von deutlich über 4kg wird meist ein Kaiserschnitt durchgeführt. Natürliche Geburt nach KaiserschnittDie Auffassungen über die Frage, ob nach einem Kaiserschnitt noch eine natürliche Geburt möglich ist, haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Dies liegt vor allem daran, dass der Kaiserschnitt heute nicht mehr durch einen vertikalen, sondern durch einen horizontalen Schnitt in die Bauchdecke vorgenommen wird, was das Risko eines Gebärmutterrisses bei einer Folgeschwangerschaft und insbesondere bei den mechanischen Belastungen einer natürlichen Geburt deutlich verringert hat - wenn auch das Risiko immer noch deutlich höher ist als bei einer vorangegangenen natürlichen Geburt. Galt vor einigen Jahren noch die Regel "Einmal Kaiserschnitt, immer Kaiserschnitt", so wird es werdenden Müttern nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt bei ansonsten unproblematischen Schwangerschaften heute meist freigestellt, ob sie sich einem erneuten Kaiserschnitt unterziehen möchten. In diesem Fall wird i.d.R. die alte Narbe herausgeschnitten, so dass nur eine, allerdings etwas längere Narbe, zurückbleibt. GeschichtlichesBereits im römischen Recht war es dem Ehemann als Familienoberhaupt durch das Gesetz "lex regia" oder "lex caesarea" (von caedere = ausschneiden) gegen Strafdrohung untersagt, den Kaiserschnitt durch einen Arzt an der hochschwangeren Ehefrau zu unterlassen, wenn diese im Sterben lag. In den Digesten steht dazu unter Titel XI.8.2, der eine lex regia wiedergibt: negat lex regia mulierem, quae praegnans mortua sit, humari, antequam partus ei excidatur. Qui contra fecerit, spem animantis cum gravida peremisse videtur. Bis in die Neuzeit war der Kaiserschnitt fast immer mit dem qualvollen Tod der Mutter verbunden. Normalerweise wurde er daher nur an Toten vorgenommen, z.B. um das Kind ordnungsgemäß bestatten zu können. Der erste bekannte erfolgreiche Kaiserschnitt an einer Lebenden wurde im Jahre 1500 vom Schweizer Schweinekastrierer Jacob Nufer vorgenommen. Seine Frau überlebte die Prozedur nicht nur, sondern brachte im nächsten Jahr noch Zwillinge zur Welt - auf natürlichem Wege. In Deutschland erfolgte der erste Kaiserschnitt 1610 in Wittenberg durch Jeremias Trautmann. Es dauerte bis weit in das 20. Jahrhundert hinein, bis die Kenntnisse z.B. über die notwendigen Hygienemaßnahmen und Narkose dafür ausreichend waren, dass die Mutter den Kaiserschnitt mit einer reellen Überlebenschance überstehen konnte. Erst in den letzten Jahren "konkurriert" der Kaiserschnitt als Geburtsmodus zunehmend mit der natürlichen Geburt (vgl. die Diskussion unter dem Stichwort Wunschkaiserschnitt) in einigen Privatkliniken in Brasilien liegt die Kaiserschnittquote heute bei über 70%. Literatur
Weblinks
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
|